Ja, das klingt ein bißchen pathetisch, aber wenn es einen Grund gibt, dann darf man das auch mal ein bißchen sein.
Im März gab es Berichte um einen Streit zwischen einem Pfarrer, der mit Hilfe von Playmobilfiguren Szenen aus der Bibel nachstellte, und der Firma Geobra Brandstätter, dem Hersteller von Playmobil. Der Firma gefiel nicht, was der Pfarrer tat, weil er seine Seite Playmo-Bibel genannt hatte, und weil er die Figuren handwerklich umgestaltet hatte, z.B. ihnen Geschlechtsteile angebastelt oder die Arme verbogen, damit eine Figur besser als Gekreuzigter wirken kann. Die Firma Geobra Branstätter sah sich in ihren Eigentumsrechten verletzt und sah eine Gefährdung von Kindern gegeben, weil durch das Verformen der Figuren mit Kerzen Nachahmungsgefahr gegeben sei.
Bevor ich hier noch irgendetwas riskiere, weil ich den Streit falsch darstelle, verweise ich auf einen zeitungsartikel, in dem das Ganze geschildert wird: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/856/463464/text/
Als das Thema aktuell war, habe ich mich durch verschiedene Artikel und Kommentare zu den Artikeln gelesen, wo sie vorhanden waren. Die meisten Leute standen auf der Seite des Pfarrers, weil das doch so originell sei, was der mache, und kritisierten die Firma Geobra. Aber nicht, weil deren Forderung anmaßend gewesen sei, sondern weil es für den Erfolg der Firma schlecht und ungeschickt wäre, so gegen einen Kunden und gegen eine Publikation im Internet anzugehen. Das würde doch überhaupt nichts bringen. Ein Kommentator sprach mir dann aus dem Herzen, als er meinte, es wäre bitter, daß keiner bisher begriffen hätte, daß es hier um das Thema Freiheit geht. Was darf ich, und was darf mir jemand anderes vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe.
Die Urheberrechte von Playmobil werden durch die Arbeit des Pfarrers verletzt. In keinem Artikel, den ich gelesen habe, wurde gefragt, ob die Urheberrechte überhaupt so umfassend sind. Ist das nicht mit dem Erschöpfungsgrundsatz erledigt? Ich kann verstehen, daß Playmobil etwas gegen den Namen "Playmo-Bibel" hat. Ich weiß zwar nicht, ob das Wort "Playmo" geschützt ist, aber eine gewisse Verwechslungsgefahr würde ich da zugestehen. Aber ansonsten? Die Gefährdung von Kindern durch das Hantieren mit Hitze sehe ich nicht gegeben, und selbst wenn, dann müssen die Eltern bitteschön achtgeben (ja, ich habe selbst Kinder).
Geobra Brandstätter hat auf seiner Homepage eine Stellungnahme zur Veränderung von Playmobilfiguren und -teilen veröffentlicht. Ich hoffe, daß sich ein Jurist diese Stellungnahme mal anschaut und kommentiert. Ich habe den Eindruck, daß dort Rechte und pflichten beschrieben werden, die gar nicht bestehen.
Joanne K. Rowling wollte afaik durchsetzen, daß Harry-Potter-Bücher nicht im Schulunterricht eingesetzt werden, weil sie nicht wollte, daß Schüler zum Lesen ihrer Bücher gezwungen werden. Damit ist sie nicht durchgekommen. Ihr Verlag hat aber den Versuch unternommen, Unterrichtsmaterialien und Sekundärliteratur zum Thema zu verhindern. Ob der Versuch erfolgreich war, weiß ich nicht, aber Leute mit wenig Streitlust und ohne Rechtsschutzversicherung wirkt die Aussicht, sich mit einem Großverlag anzulegen, gewiß schon abschreckend (siehe http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=18461082&top=SPIEGEL).
Momentan ist der Streit um Pirate Bay noch aktuell. Diese Leute als Vertreter von Freiheit anzusehen halte ich für reichlich übertrieben. Aber der Streit um die Playmo-Bibel zeigt doch, daß Urheberrechte nicht nur eine finanzielle Bedeutung haben, sondern sich auch auf die Freiheit des Einzelnen auswirken.
Ich versuche, in Zukunft etwas regelmäßiger zu schreiben. Dann liest es sich nicht so holprig, und vielleicht komme ich auch schneller zum Punkt. Mal schauen.
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