HALLO? Wie kann denn irgend etwas von diesen Beispielen anders sinnvoll sein? Mir ist bekannt, daß bei jugendlichen Straftätern manchmal bis zu einem Jahr zwischen der Straftat und einer Verurteilung liegt. Wie kann es dazu denn überhaupt kommen? Das muß doch jedem Richter oder in der Jugendjustiz Beschäftigtem auffallen, daß das nicht gut sein kann. Vielleicht muß es auch nicht sein, daß immer nur ein Richter für einen Jugendlichen zuständig ist, aber dann muß man vielleicht miteinander sprechen, damit man einen Jugendlichen angemessen einschätzen kann. Und die Überwachung des Schulzwangs: Wenn das irgendwo anders ist, dann müßte doch irgendwo eine Dienstaufsichtsbeschwerde ergehen, um eine Überwachung zu erzwingen, denn welche Maßnahme hat einen Sinn, wenn ihre Einhaltung nicht überwacht wird.
Ich will die tote Frau Heistig keineswegs schmähen, auch nicht im kleinsten Maße. Die Schmähunh gilt einem System organisierter Verantwortungslosigkeit, das sich anscheinend kein bißchen Gedanken darüber macht, ob das, was man tut, auch Sinn ergibt oder nicht.
Ich werde das hier noch weiter ausfeilen, weil mich das Thema immer von Null auf Hundert bringt, aber erstmal will ich, daß hier wieder was neues steht.